So geht's weiter


Im Folgenden könnt ihr auswählen, welche Leistungen ihr bei uns buchen möchtet.


Wir wissen, dass es noch viel Zeit bis zu eurer Hochzeit ist, deswegen ist ein Upgrade der Buchungsdauer und das Zubuchen weiterer Optionen auch später noch möglich.


Nachdem eure Buchung bei uns eingeht, führen wir alle gewünschten Leistungen in der Rechnung auf, damit ihr den Überblick behaltet. Als Reservierungsgebühr wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtvolumens erhoben.


Alle weiteren AGB findet ihr am Ende dieser Seite. Wir stellen euch nach der Buchung eine PDF mit allen hier aufgeführten Informationen zur Verfügung, damit auch ihr zu jeder Zeit alles auf einen Blick habt.

Da es unseren Workflow enorm erleichtert, wenn wir von vornherein wissen, dass ihr alle aufgeführten Leistungen bucht, geben wir auf die All Inclusive Buchung 20% Rabatt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Präambel


Das Brautpaar hat sich entschieden, das Ereignis seiner Hochzeit professionell fotografisch und videografisch begleiten zu lassen. Die Fotografin und der Videograf übernehmen diese Aufgabe und werden die Feierlichkeiten im vereinbarten Rahmen begleiten und Bildaufnahmen fertigen.


1. LEISTUNGEN DER FOTOGRAFIN UND DES VIDEOGRAFEN

  1. persönliches Kennenlernen und Engagement Shooting in 01968 Senftenberg
  2. Fotografische und videografische Begleitung am Hochzeitstag
  3. alle relevanten und schönen Fotos bearbeitet und vollauflösend in einer Onlinegalerie (mindestens 600) 
  4. Cinema Edit in Full HD Qualität (7-9 Minuten)
  5. Weddingbox mit USB-Stick und Highlight-Prints (Auswahl durch Fotografin)
  6. Reisekosten bis 100km (einfache Fahrt) sind inklusive, jeder weitere Kilometer 0,30€


a) die gebuchte Zeit versteht sich fortlaufend und kann nicht aufgeteilt werden

b) Drohnenaufnahmen werden angefertigt, wenn es rechtlich gestattet und am Hochzeitstag wetterbedingt angemessen ist (der Videograf holt nach Möglichkeit die nötigen Genehmigungen selbstständig ein)

c) Die Fotos und das Video unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin und des Videografen. Die Fotografin und der Videograf sind hinsichtlich der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und in der Auswahl der Motive frei.

d) Die Fotografin ist stets bemüht, alle anwesenden Hochzeitsgäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden.

e) Bei Fertigung der Aufnahmen beachten die Fotografin und der Videograf das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes.

f) Die Fotografin und der Videograf übernehmen die Basisoptimierung sämtlicher Digitaldaten: Beschnitt, Kontraste, Weißabgleich + individuelle Nachbearbeitung und Auswahl der Fotografien und Videoaufnahmen.

g) Die Mindestanzahl der Fotografien liegt bei 600 Bildern

h) Der Highlightfilm (Cinema Edit) versteht sich als künstlerisches Medium, den Hochzeitstag in Kürze durch einen vom Videografen interpretierten Spannungsbogen, wiederzugeben. Der Videoaufbau folgt keinem bestimmten Schema, sondern wird vom Videografen entwickelt. Dem chronologischen Videoaufbau folgt die längere Version (Documentary), die dazu gebucht werden kann

i) Die Fotografin und der Videograf stellen die ausgewählten Bilder und die Hochzeitsfilme für das Brautpaar innerhalb von 16 Wochen nach der Hochzeit online zur Verfügung. Die Bilder werden ausschließlich im JPEG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Videos werden dem Brautpaar in Full-HD-Qualität übergeben. Die Aushändigung unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Innerhalb von 12 Wochen nach der Bildübergabe wird dem Brautpaar die Weddingbox zugesendet. Auch eine persönliche Bild- und Videopräsentation in Senftenberg ist möglich, wenn gewünscht.

j) Die Fotografin und der Videograf werden die Bilddateien für mindestens 1 Jahr sicher verwahren.



2. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN BRAUTPAAR 


a) Die Parteien sind sich einig, dass exklusiv die Fotografin und der Videograf die einzigen professionellen Foto- und Videografen und am Hochzeitstag sind.

b) Das Brautpaar macht die Fotografin und den Videografen nicht für Aufnahmen verantwortlich, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras, Fotografen, Gäste oder durch Eingreifen weiterer Fotografen/Videografen überbelichtet werden oder deshalb nicht zustande kommen.

c) Das Brautpaar stellt sicher, dass die Fotografin und der Videograf Zutritt zu den Räumen und Feierlichkeiten erhalten.

d) Das Brautpaar stellt sicher, dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert und gefilmt werden darf und holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein.


3. VERGÜTUNG UND HONORARVORSCHUSS

a )Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der vom Brautpaar auswählten Leistung. Mit Zahlung der vollständigen Vergütung ist ebenso die Einräumung der unter Ziff. 6 lit. a) und b) geregelten Nutzungsrechte abgegolten.

b) Mit Abschicken des Buchungsformulars sind die ausgewählten Leistungen verbindlich gebucht. Es wird ein Honorarvorschuss in Höhe 20% des Gesamtpreises ohne Abzug fällig, der binnen einer Woche nach Rechnungslegung auf das Konto des Foto-Film-Teams einzuzahlen ist. Die im Vertrag genannten Termine, gelten erst mit Eingang des Betrages als verbindlich gebucht.

c) Trifft der Honorarvorschuss nicht fristgerecht und vollständig ein, sind die Fotografin und der Videograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

d) Die restliche Vergütung in Höhe 80% des Gesamtpreises ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der zweiten Rechnung ohne Abzug zahlbar.

e) Wird die gebuchte Zeit auf Wunsch des Brautpaars vor Ort verlängert, erhöht sich das Honorar um 375€ pro zusätzliche angefangene halbe Stunde.


4. KÜNDIGUNG / AUSFALLHONORAR

a) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.

b) Im Falle der Kündigung durch das Brautpaar, wird der Honorarvorschuss (Ziff. 3 lit. b) einbehalten. Auf diese Regelung wird bei Krankheit, Schwangerschaft, schwer wiegenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie oder anderen wichtigen Gründen (Trauerfall, Trennung o.ä.) verzichtet.

c) Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen und/ oder des Videografen am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichten die Fotografin und der Videograf auf das Einverlangen entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.


5. URHEBERRECHT/ RECHTEEINRÄUMUNG UND RECHTE DRITTER

Der Fotografin und dem Videografen stehen das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien und Aufnahmen zu. Die Rechteeinräumung an das Brautpaar erfolgt unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Mit Eingang der Zahlung räumen die Fotografin und der Videograf dem Brautpaar folgende einfache Nutzungsrechte ein:


a) Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste

b) Öffentliche Zugänglichmachung zu privaten Zwecken im Internet (z.B. Social Media Plattformen, eigene Internetseite)

c) Die gewerbliche Nutzung (Werbeanzeigen, kommerzielle Internetseiten etc.) und gewerblicher Weiterverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und des Videografen und einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

d) Jegliche technische Veränderung (Bearbeitung, Veränderungen der Farben und/ oder des Kontrasts, Anwendung von Filtern, Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen), wird ausdrücklich untersagt. Dies gilt sowohl für Print- als auch Onlineveröffentlichungen. Werden veränderte Aufnahmen nur im privaten Rahmen genutzt, wird dies von der Fotografin und dem Videografen nicht geahndet.

e) Bei allen Nutzungen zum nicht privaten Gebrauch (Online, Print etc) sind die Fotografin und der Videograf in der Form © juliaundmarkus und/oder mit einem Verweis auf die Webseite www.juliaundmarkus.com zu nennen. Bei der Nutzung auf Twitter, Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen der Fotografin und des Videografen in Form @juliaundmarkus zu verlinken.

f) Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von der Fotografin und dem Videografen auch Fotografien und Aufnahmen gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden (Gäste, Geistliche, Trauredner, Künstler, etc.). Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

g) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist das Brautpaar verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass Fotografien und videografische Aufnahmen gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar die Fotografin und den Videografen darüber informieren und dafür Sorge tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS

a) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen sowie die Erfüllung des Auftrages erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es der Fotografin und/oder dem Videografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder nicht zu der vereinbarten Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen. Der Fotograf und/oder Videograf wird/werden sich bemühen einen Ersatzfotografen zu suchen, der auf eigene Rechnung seine Dienstleistung erbringt. Hierfür verfügen sie über ein großes regionales und überregionales Netzwerk gleichwertig qualifizierter Fotografen, Videografen und Foto-Film-Teams, das stets bemüht ist im Notfall auszuhelfen. Wenn gewünscht, ist es möglich, mit dem Ersatzkollegen auszuhandeln, dass sie nur die Erstellung des foto- und videografischen Rohmaterials übernehmen, und die Bearbeitung der Aufnahmen von Julia und Markus Foto + Film übernommen wird.

b) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haften die Fotografin und der Videograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden oder Verlust der Aufnahmen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c) Für Schäden, Mängel, Verzug oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.



7. ABNAHME

a) Reklamationen und/oder Mängelrügen bezüglich der Auswahl der Motive, der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und reine Geschmacksrügen sind ausgeschlossen.

b) Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien und der Hochzeitsvideos bei der Fotografin und dem Videografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.


8. WIDERRUFSRECHT

Das Brautpaar hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Foto-Film-Team mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informiert werden.


Die Widerrufserklärung ist zu richten an: Julia und Markus Dück, Dr.-Otto-Rindt Str.44, 01968 Senftenberg, julia@dueckfotografie.de, Tel. 017655371838


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.


Folgen des Widerrufs

Wird dieser Vertrag vom Brautpaar widerrufen, haben die Fotografin und der Videograf alle Zahlungen, die sie erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden sie dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart; in keinem Fall werden dem Brautpaar wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wurde seitens des Brautpaares verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so ist der Fotografin und dem Videografen ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht.


9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


10. NEBENABREDEN

Gesonderte Vereinbarungen, Änderungen der Buchungsdauer oder des Auftragsortes werden per Mail getroffen und von beiden Seiten bestätigt. Andere in den AGB aufgeführte Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG


INFORMATIONEN NACH ART. 13 EU- DSGVO

 Die Hochzeitsfeierlichkeiten werden durch eine professionelle Fotografin begleitet. Im Rahmen der Vertragserfüllung werden persönliche Daten erhoben, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind. Auch Bildaufnahmen enthalten regelmäßig persönliche Daten, weshalb im Nachfolgenden die nach der EU-DSGVO notwendigen Informationen aufgeführt werden:


1.VERANTWORTLICH FÜR DIE VERARBEITUNG DER DATEN:

Julia und Markus Foto + Film Dr.-Otto-Rindt Str. 44

01968 Senftenberg markus@dueckfotografie.de Tel.: 017657607206


2.VERARBEITUNGSZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE

Zur Vertragsdurchführung werden Namen, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon und E-Mail- Adresse) des Brautpaares, sowie weitere Informationen über die geplante Hochzeit, die Gäste, den zeitlichen Ablauf und die Location gespeichert.

Die Bildaufnahmen werden zur Dokumentation der Hochzeitsfeierlichkeiten erstellt. Die Fotografin speichert die Bilddateien lediglich zur Erfüllung des Auftrags und zum Nachweis des Urheberrechts.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grund Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich insbesondere in Bezug auf die Bilddatenverarbeitung auch aus Art. 6 lit. f) EU-DSGVO. Das berechtigte Interesse des Fotografen liegt in der Notwendigkeit der Nachweisbarkeit seines Urheberrechts an den Bildaufnahmen und der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Brautpaar. Das berechtigte Interesse des Brautpaares ergibt sich aus dem Hochzeitsereignis selbst. Das Brautpaar hat ein Interesse zur Erinnerung an diesen bedeutenden Tag, das Ereignis fotografisch dokumentieren zu lassen.

  

 3.KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN

a) Brautpaar

Die Bilddateien, werden dem Brautpaar zur Verfügung gestellt.

b) andere Dritte

Zur Erbringung der Vertragsleistungen bedient sich der Fotograf/ die Fotografin verschiedener Dienstleister (z.B. Fotobuchproduktion, Online Galerie, etc.). Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Die externen Dienstleister können auch im europäischen Ausland ansässig sein.


4.SPEICHERDAUER

Die Bilddateien werden vorbehaltlich des Widerspruchs durch den Betroffenen/ die Betroffene auf unbestimmte Zeit gespeichert. Die Fotografin muss sicherstellen, dass er die Urheberschaft an seinen Werken stets nachweisen kann.

Namen und Kontaktdaten werden längstens für die durch Gesetz vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer gespeichert.


5.BETROFFENENRECHTE

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

a) Es besteht nach Art. 15 EU- DSGVO ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten.

b) Nach Art. 16 EU-DSGVO besteht ein Recht auf Berichtigung falsch gespeicherter und Ergänzung unvollständiger Daten.

c) Auf Grund von Art. 17 EU-DSGVO kann die Löschung gespeicherter Daten verlangt werden.

d) Aus Art. 18 EU-DSGVO ergibt sich das Recht zur Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten.

e) Es besteht ein Anspruch auf Übertragung der personenbezogenen Daten aus Art. 20 EU-DSGVO. f) Bei Beschwerden steht der Weg zur zuständigen Datenschutzbehörde offen.

JULIA UND MARKUS FOTO + FILM

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